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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Strafen für Fanwimpel auf Pkws



Sinakana
12.05.08, 19:23
Nachsehen für Fußballfans: Während der Fußball-Europameisterschaft dürfen
auch Pkws mit Flaggen geschmückt werden. Laut Verkehrsministerium soll auf
Strafen verzichtet werden.

Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) beendete mit einerm Erlass am Montag
die Diskussion rund um das Beflaggen von Autos anlässlich der EM, die zuletzt für
reichlich Verunsicherung sorgte.
Demnach dürfen patriotische Fußballfans "natürlich ihr Auto mit dem österreichischen
Wappen schmücken dürfen", betonte Faymann.

Der Paragraf diene lediglich dazu, groben Missbrauch zu verhindern: Während der
EM sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen.
"Es wäre völlig absurd, dass österreichische Fans, die eine Fahne im Fahrzeug angebracht
haben, von der Polizei bestraft werden," schaltete sich am Montag auch Innenminister
Günther Platter (ÖVP) in die Diskussion ein.

"Die Euro soll ein Fest für Österreich sein." Darum begrüße er den Erlass, so Platter.
Unabhängig davon könne es Polizisten "zweifellos zugemutet werden", zu unterscheiden
und zu erkennen, ob es sich um ein offizielles oder um ein Fahrzeug eines Fußballfans handelt.
Im Euro-Erlass des Innenministeriums sei klar geregelt, dass ein Einschreiten der Polizei
hinsichtlich des Führens von Fanartikeln ausschließlich bei "Gefahr im Verzug" passieren soll.

Versicherungen raten ab
Die Versicherungswirtschaft riet im Zuge der Debatte davon ab, mit einer Fahne auf
dem Auto herumzufahren. Sollte diese abbrechen und jemanden verletzen oder etwas
beschädigen, könne das ein Fall von Leistungsfreiheit bedeuten, womit der Autofahrer
den verursachten Schaden selbst bezahlen müsste.

Quelle (http://www.spinnes-board.de/vb/links.php?url=http://oesterreich.orf.at/stories/277305/)

PS: Habe deshalb einen neuen Thread eröffnet, dass die Entwarnung für alle deutlich sichtbar ist - ihr könnt also eure Fähnchen ohne Ängste schwingen.

fritzmuellerde
12.05.08, 19:33
per erlaß - net schlecht...

hier in deutschland hätte es erst 3 lesungen durch den bundestag und das abnicken durch den bundesrat erfordert - ach ja köhler hätte es ncoh unterschreiben müssen und das neue gesetz hätte veröffentlicht werden müssen

r4711
12.05.08, 19:44
per erlaß - net schlecht...
hier in deutschland hätte es erst 3 lesungen durch den bundestag und das abnicken durch den bundesrat erfordert - ach ja köhler hätte es ncoh unterschreiben müssen und das neue gesetz hätte veröffentlicht werden müssen

Jetzt weiß ich wenig über die österreich'sche-Rechtsordnung (Experten bitte aufklären), aber ich vermute, ein Erlass ist so was wie eine Rechtsverordnung hier. Das ginge dann ähnlich schnell.

Wenn es doch was anderes ist, ob man "Schnellgesetze" feiern sollte?

Sinakana
12.05.08, 20:09
Zwar nicht der gerufene Experte, aber als Threadersteller fühle ich
mich verantwortlich:

Da will es einer wohl ganz genau wissen - wobei ich niemanden
namentlich nennen möchte (sag nur "kölnisch Wasser").

In Österreich ist ein Erlass eine verwaltungsinterne Norm mit generellem
Adressatenkreis. Es handelt sich aber um keine Rechtsverordnung (solche
richteten sich an Rechtsunterworfene), sondern um eine Weisung.

Zusammengefasst hat Verkehrsminister Werner Faymann nichts anderes gemacht,
als die ihm untergeordneten Verwaltungsorgane (= "Polizei") angewiesen
(Weisung in Form eines Runderlasses), die nach wie vor aufrechte Durchführungs-
verordnung zum KFG nicht zu vollziehen.

Bullen dürfen nicht strafen, das "Unrecht bleibt aber".

Alles Klar?????

r4711
12.05.08, 20:21
zwar nicht der gerufene Experte

Besonders schwerer Fall von Understatement. :grinsend0152: Danke für die Horizonterweiterung Sinakana :31: